Dürfen Gemeinden Strassenleuchten einfach abschalten?

Praxistipp ET Licht, ELEKTRON AG

In der öffentlichen Strassenbeleuchtung beschäftigen sich heute Gemeinden und Städte vermehrt mit der Reduktion von Lichtverschmutzung und Senkung des Energieverbrauchs. Um die Effizienzziele zu erreichen, werden vielerorts Leuchten einer durchgehenden, normgerechten Strassenbeleuchtung abgeschaltet oder teilweise sogar entfernt. Bei der Umsetzung dieser Massnahmen durch die Betreiber, beispielsweise EW’s, entstehen häufig Unklarheiten bezüglich Verantwortlichkeiten, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung der Sicherheit auf der Strasse.

Aus rechtlicher Sicht ist in Gemeinden das lokale Tiefbauamt, bei Kantonsstrassen das kantonale Tiefbauamt zuständig für die Beleuchtung. Dabei unterliegt die Strassenbeleuchtung als Bestandteil der Strasseninfrastruktur der dafür vorgesehenen SN EN 1320-Norm. Darin ist geregelt, dass der Eigentümer einer Strasse verpflichtet ist, sämtliche Infrastrukturbauten normgerecht unter Gewährleistung einer sicheren und gefahrlosen Benützung auszuführen. Zusätzlich wird in einigen kantonalen Strassengesetzen die Strassenbeleuchtung als Sicherheitsbestandteil einer Strasse aufgeführt. Aus diesen licht- und sicherheitstechnischen Vorgaben lassen sich die Kandelaber-Abstände entsprechend bestimmen.

Entfernt man nun einen Kandelaber aus einer durchgehenden Strassenbeleuchtung, erhält man eine ungleichmässige Beleuchtung, die nicht mehr der SN EN 1320-Norm entspricht. Die dadurch entstandenen Hell- und Dunkelzonen führen zu  schwerwiegenden Verschlechterungen der Sichtbarkeit bei schlechten Witterungsbedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Somit steigt Unfallrisiko, da Fussgänger in Dunkelzonen unter Umständen zu spät erkannt werden, da sich das Auge des Motorfahrzeuglenkers kontinuierlich an die neue Situation anpassen muss. Sollte sich aus diesem Grund ein Unfall ereignen, könnte der Strasseneigentümer, die Gemeinde oder Stadt, mithaftbar gemacht werden gemäss OR 58 „Werkeigentümerhaftung“ (siehe zu OR 58 Ausführungen der bfu).

Heute gibt es einfachere und sicherere Massnahmen um Lichtimmissionen zu vermeiden und Energie zu sparen. Anstatt Leuchten zu entfernen, sollte man sie bedarfsgerecht dimmen, um jederzeit die notwendige Sicherheit zu gewährleisten.


Auch erschienen in: ET Licht 03-2018

Autor: ELEKTRON AG

 

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