Energie sparen mit der Strassenbeleuchtung - wie geht das?
Seit die Energieknappheit / Energiekriese droht, ist die Strassenbeleuchtung in den Fokus der Medien und Politik geraten. Jede Kilowattstunde zählt – so der Tenor.
Auf den Punkt gebracht: die Öffentliche Beleuchtung kann einen wertvollen Beitrag zur Einsparung von Energie beisteuern.
- Bis zu 50% Einsparung ist durch die Sanierung der Leuchtmittel auf moderne LED-Lampen möglich
- Weitere 50% lassen sich durch eine sinnvolle Dimmung erreichen – im besten Fall durch eine bedarfsorientierte Lichtsteuerung die sich z.B. nach dem Verkehrsaufkommen richtet.
- Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen Fussgängerstreifen und Kreuzungen. Denn dort hilft Licht das Risiko von Unfällen signifikant zu reduzieren.
Weil durch die Sanierung auf LED-Strassenleuchten und eine sinnvolle Dimmung eine Energie-Ersparnis von über 75% möglich ist, empfehlen wir - der Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zuliebe - wo möglich auf Nachtabschaltung zu verzichten und stattdessen bedarfsgerecht zu dimmen.
Wieviel Energie verbraucht die Öffentliche Beleuchtung in der Schweiz?
Dank der kontinuierlichen Umstellung auf energie-effiziente LED-Leuchten konnte der Energieverbrauch der Öffentlichen Beleuchtung in der Schweiz seit 2002 kontinuierlich von 468 GWh auf 319 GWh / Jahr reduziert werden und machte 2021 0,55% des Schweizerischen Stromverbrauchs aus. Im Vergleich dazu verbrauchen die Schweizer Haushalte 20'134 GWh / Jahr, das entspricht 34,6% des Stroms der in der Schweiz im Jahr 2021 verbraucht wurde (Quelle: BFE, Schweizerische Elektrizitätsstatistik 2021).
Wie können Sie bei der Strassenbeleuchtung Energie sparen?
Um die Öffentliche Beleuchtung so energieeffizient wie möglich zu betreiben, sollten zwei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sanierung auf effiziente LED-Leuchten – diese verbrauchen mind. 50% weniger Energie als konventionelle Leuchten
- Zeitabhängige Dimmung – Hinterlegte Dimmprofile pro Leuchte (autark via Dynadimmer, oder einfach und effizient via zentralem Lichtsteuerungssystem)
- Bewegungsabhängige Dimmung – Sensoren ermöglichen Bewegungen und das Verkehrsaufkommen zu erfassen und die Strassen bedarfsgerecht zu beleuchten. Dabei wird die Helligkeit der Beleuchtung flexibel anpasst
Den wichtigsten Beitrag zum Strom sparen in der Öffentlichen Beleuchtung leistet die LED-Technologie. Gegenüber konventionellen Leuchten (z. B. Natrium-Hochdruck-Lampen) können durch die Umstellung auf LED über 50% des Energieverbrauchs eingespart werden.
Mit dem gezielten Dimmen der Leuchten kann der Energieverbrauch sogar um bis zu 75% reduziert werden.
Was gilt es zum Thema Nachtabschaltung der Strassenbeleuchtung zu beachten?
Wenn es darum geht, übergreifend Energie zu sparen, zieht die Beleuchtung schnell die Aufmerksamkeit auf sich. Das ist nachvollziehbar, weil jeder Lebensbereich, in dem sich die Menschen auch bei Dunkelheit bewegen und aufhalten mit Licht ausgeleuchtet wird.
Strassenbeleuchtung und Sicherheit im Strassenverkehr
Weil Licht im Strassenverkehr dafür sorgt, dass die Verkehrsteilnehmer bessere Sichtverhältnisse haben, wird die Sicherheit für alle Beteiligten erhöht und das Unfallrisiko reduziert. Deshalb ist die Beleuchtung von Strassen ein Bestandteil der Sicherheitseinrichtung. Massnahmen, welche die Beleuchtung betreffen sind damit immer unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Sicherheit und der geltenden Norm (SN EN 13201, ergänzend dazu SLG 202-Richtlinie) zu evaluieren.
Technische Möglichkeiten der bestehenden Beleuchtungs-Infrastruktur (H3)
In der Schweiz werden Nachtabschaltungen (z.B. zwischen 01.00h und 05.00h) in vielen kleineren Gemeinden praktiziert. Dabei wird üblicherweise der Strom zu den Leuchten unterbrochen, d.h. die Phasen zum Betrieb der Leuchten werden zentral z.B. via Rundsteuerung ausgeschaltet. Somit ergeben sich pro Nacht zwei unterschiedliche Betriebszeiten:
Betrieb Vorabend
Einschaltzeitpunkt beim Eindunkeln (z.B. 19.30 Uhr) bis Nachtabschaltungs-Zeitpunkt (z.B. 01.00 Uhr)
Betrieb frühmorgens
Einschaltzeitpunkt Frühmorgen (z.B. 05.00 Uhr) bis Ausschaltzeitpunkt Morgen-Dämmerung (z.B. 07.00 Uhr)
Hierzu wird der Betrieb von „Ganz-Nacht“ (GN) auf „Halb-Nacht“ (HN) umgestellt. Das ist mit autarken LED-Leuchten mit programmierten Dimmprofilen nicht einfach möglich.
Weshalb das so ist, erfahren Sie im Artikel:
Nachtabschaltung: Dynadimmer vs. vernetzte Leuchten mit OLC
Haben Sie Fragen zum Abschalten & Steuern der Strassenbeleuchtung?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Jörg Imfeld
Leiter Licht Academy, Mitglied SLG Fachgruppe Strassenbeleuchtung, Mitglied SLG Fachgruppe Lichtemission KontaktierenFragen & Antworten rund um Nachtabschaltung und Dimmen der Strassenbeleuchtung
Darf man Strassenbeleuchtungen einfach abschalten? Was sagt die Strassenbeleuchtungs-Norm und die SLG Richtlinie?
Die Strassenbeleuchtung ist ein Bestandteil der Sicherheitseinrichtung einer Strasse. Die Norm SN EN 13201 regelt die Beleuchtung im eingeschalteten Zustand. Darin wird auch das Dimmen aufgrund des Verkehrsaufkommens behandelt. Abschaltungen sind nicht Bestandteil der Norm, die SLG kann dazu nur Empfehlungen abgeben.
Was sagen die Gesetze zum Thema Strassenbeleuchtung und Abschalten?
In der Schweiz gibt es das nationale Strassengesetz (741.01) und die kantonalen Strassenverkehrsgesetze.
Auf kantonaler Ebene wird die Strassenbeleuchtung im Gesetz erwähnt und als Sicherheitsbestandteil einer Strasse eingestuft. Einige Kantone haben weitere Regelungen, welche die Themen zur Strassenbeleuchtung präzisieren (Verordnungen und/oder Beleuchtungsreglemente, z.B. im Kanton Aargau).
Wenn z.B. um 03.00 Uhr kein Verkehr vorhanden ist, kann doch einfach abgeschaltet werden?
Abschaltungen liegen in der Verantwortung der zuständigen Behörde, in der Regel beim kantonalen Tiefbauamt oder dem Gemeinde-Bauamt. Strassenbeleuchtungen, die zwar vorhanden, aber zeitweise nicht betrieben werden, verändern die rechtliche Situation auf einer Strasse. Da die Beleuchtung ein Bestandteil der Sicherheitseinrichtung ist, sollten Abschaltungen vorgängig sorgfältig und fundiert geprüft werden.
Wenn die Strassenbeleuchtung ab 01.00 - 05.00 Uhr aus ist und es passiert ein Unfall in dieser Zeit, kann der Kanton oder die Gemeinde belangt werden?
Wenn eine ausreichende Argumentation vorliegt, die die Nachtabschaltung begründet, hat der Kanton oder die Gemeinde ihre Strassen in dieser Zeit als «sicher benützbar» eingestuft. Nicht zu empfehlen sind Abschaltungen ohne vorgängige Abklärungen.
Wie sieht es mit den Fussgängerstreifen aus – sollen / können diese auch abgeschaltet werden?
Nein, hier ist zu empfehlen, dass die Fussgängerstreifen korrekt nach SLG 202 - Richtlinie über die ganze Nacht beleuchtet sind. Zudem sollte die Beleuchtung über beide Anhaltestrecken* zum Fussgängerstreifen eingeschaltet bleiben.
*Abhängig von der Geschwindigkeit. Im Bereich 50 km/h: Anhaltestrecke zum Fussgängerstreifen = 40m
Was muss sonst noch beachtet werden, wenn man abschalten will?
Abgeklärt werden sollten…
… die vorhandenen rechtlichen Grundlagen
… das stündliche Verkehrsaufkommen über die Nacht
… die Fahrpläne des Öffentlichen Verkehrs
… das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung
… Erfahrungen mit Unfällen und Kriminalität
… technische Möglichkeiten, die Beleuchtung bedarfsgerecht (über Sensoren) oder zeitabhängig zu Dimmen
… Alternativen, wie z.B. das Dimmprofil von LED-Leuchten mit einem Grundniveau zu versehen
Was passiert mit den LED-Leuchten mit Dynadimmer, wenn sie abgeschaltet werden?
Die in den Leuchten und Treiber eingebauten Dynadimmer benötigen zur korrekten Funktion über die ganze Nacht Spannung. Werden sie z.B. zwischen 01.00 – 05.00 Uhr abgeschaltet, kommen sie aus dem Rhythmus und können die notwendige künstlich Mitternacht nicht mehr ermitteln. Somit dimmt die Leuchte nicht mehr korrekt, d.h. die Dimmung erfolgt nicht zum korrekten Zeitpunkt oder die Leuchte bleibt auf 100%. Zu empfehlen ist, die Dynadimmer vor Ort neu so zu parametrieren, dass das Dimmprofil in der Zeit zwischen 01.00 – 05.00 Uhr auf 0% eingestellt ist.
Mehr dazu im Artikel:
Nachtabschaltungen: Dynadimmer vs. vernetzte Leuchten mit OLC
Welche Steuerung eignet sich für Abschaltungen?
Unsere InteractCity-Steuerung basiert auf einer Mobilfunk-Verbindung zu den LED-Leuchten (via OLC - Outdoor Luminaire Controler). Damit können die Dimmprofile aller LED-Leuchten einfach vom Büro aus angepasst werden, so dass z.B. Fussgängerstreifen über die ganze Nacht Licht haben, während andere Strecken auf 0% dimmen. LED-Leuchten mit OLC kommen auch mit Netzabschaltungen klar, d.h. LED-Leuchten mit OLC behalten ihr Dimmprofil, auch dann, wenn sie zeitweise abgeschaltet werden.